Beschneidung wird erlaubt von menscore 13. Oktober 2012 geschrieben von menscore Fachliche Beratung: Ärztliche Redaktion © Robert Kneschke - Fotolia.com <pNach geltendem Recht ist die Beschneidung in Deutschland eigentlich strafbar. Das soll sich ändern: Die Bundesregierung legt einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Beschneidung vor. Beschneidung ist Körperverletzung Die Beschneidung kann medizinisch sinnvoll sein, wenn die Vorhaut beispielsweise zu eng ist. Dann ist der Eingriff legal. Das ist unumstritten. Das Problem ist aber die Beschneidung von gesunden Jungen, deren Vorhaut aus religiösen Gründen entfernt wird. Obwohl nach geltendem Recht eigentlich strafbar, wurde diese Praxis von Gesetzgeber und Justiz bis vor kurzem geduldet, der Wunsch der Eltern als ausreichend für den medizinischen Eingriff angesehen. Die Berücksichtigung des Kindeswohls blieb auf der Strecke. Ende Juni 2012 wurde die Öffentlichkeit vom Landgericht Köln überrascht, das entschied, dass es sich bei der Beschneidung eines Jungen aus anderen als medizinischen Gründen um eine Körperverletzung handelt. Es stellte das Kindeswohl über das Recht der Eltern. Eine Debatte um religiöse Rechte und das Recht auf körperliche Unversehrtheit und um das Kindeswohl entbrannte. Voraussetzungen für Beschneidung Nun hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, den die Bundesregierung beschlossen hat. Tenor: gesunde Jungen dürfen aus religiösen Gründen auf Wunsch der Eltern beschnitten werden, wenn folgende vier Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beschneidung muss fachgerecht und deshalb möglichst schonend und mit einer möglichst effektiven Schmerzbehandlung durchgeführt werden. Die Beschneidung darf nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen. Eltern müssen den Kindeswillen bei dieser Frage entsprechend mit einbeziehen. Eine Ausnahmeregelung greift, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet wird, z.B. bei gesundheitlichen Risiken. In den ersten sechs Lebensmonaten darf der Eingriff sogar von einer von der Religionsgemeinschaft vorgesehenen Person vorgenommen werden, die kein Arzt ist. Allerdings muss sie eine Ausbildung für die Beschneidung gemacht haben. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte in der Bundespressekonferenz am 10. Oktober 2012: “Die religiösen Motive der Eltern für eine Beschneidung werden nicht erforscht.“ Das soll heißen: Eltern müssen sich nicht vor einer Art Religionskontrolle bekennen, sondern das Vorgespräch wird auf die medizinischen Fragen begrenzt. Petition gescheitert Letztendlich ist der Entwurf ein Zugeständnis an diejenigen Religionsgemeinschaften, die Zirkumzision als einen traditionellen oder zwingenden Bestandteil ihrer Religion ansehen. Das Gesetz wird aber erst rechtsgültig, wenn der Bundestag es mehrheitlich beschließt. Es wird dann Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Zeichnungsfrist der Anti-Beschneidungs-Petition ist am 11.10.2012 abgelaufen, ohne dass das Quorum erreicht worden wäre. Damit der Bundestag sich mit der Petition befasst, hätten 50.000 Personen unterzeichnen müssen. Es kamen jedoch nur 5978 Unterschriften zusammen. BeschneidungBeschneidung erlaubtBeschneidung KindeswohlBeschneidung strafbarBundesregierung BeschneidungGesetz BeschneidungKabinettsbeschluss Beschneidungreligiöse BeschneidungVorhautVorhautverengungZirkumzision vorheriger Beitrag Testosteron – Biomarker der Gesundheit nächster Beitrag Haarige Angelegenheit oder nackte Tatsachen? Verwandte Beiträge Penisverkrümmung Indikator für Krebs? Krummer Penis – was tun? Beschneidung – Indikationen und Risiken Was passiert mit dem Penis im Alter? Beschneidungen bei Männern statistisch zurückgegangen Der Penis-Komplex – Eine Buchvorstellung