Schmerzensgeld bei Verletzungen von Penis & Co. von menscore 11. Februar 2013 geschrieben von menscore Fachliche Beratung: Rechtsanwalt Andreas Slizyk © Kelpfish - Fotolia.com Nicht umsonst werden die männlichen Geschlechtsorgane auch Kronjuwelen genannt. Denn sie sind kostbar. Aber wie viel sind sie vor Gericht wert, wenn wir Teile davon einbüßen? Hier gibt es die Antworten. 79. Minute. Die Mannschaft von Max M. führt im Lokalderby 1:0. Da zieht der Gegner ab – und Max bekommt den Fußball mitten in den Unterleib. Als die Schmerzen auch nach Tagen nicht nachlassen, geht er zum Arzt und bekommt die niederschmetternde Diagnose. Der rechte Hoden ist so stark zerquetscht, dass er entfernt werden muss. Max erstattet Anzeige gegen den Gegenspieler und hofft auf Schadensersatz. Ob Unfälle beim Sport oder Kunstfehler von Ärzten, ob Vorhaut, Hoden oder ganzer Penis: menscore.de hat Rechtsanwalt Andreas Slizyk aus Westerstede, der sich seit mehr als 25 Jahren auf Personenschaden- und Schmerzensgeldrecht spezialisiert hat, gefragt, wie viel Geld zu erwarten ist, wenn es im männlichen Unterleib zu Verlusten kommt. Hier die Entscheidungen, jeweils mit Fundstelle. Vorhaut 10.000 € sah das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. mit Beschluss vom 21.08.2007 (Aktz. 4 W 12/07) als voraussichtlich angemessenes Schmerzensgeld für einen 12jährigen Jungen an, der gegen den erklärten Willen seiner Mutter (keine Muslima) beschnitten worden war. Der Junge lebt zusammen mit seiner Mutter und vom geschiedenen Vater (Moslem) getrennt. Das OLG sah wegen der fehlenden Einwilligung in der Beschneidung sowohl eine rechtswidrige Körperverletzung als auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Jungen. Penis – teilweise 2.500 € für eine Penisverletzung mit Phimose nach einem Genitalanpralltrauma sprach das Landgericht Berlin (Urteil vom 19.2.2004 – Aktz. 67 S 319/03) einem Mann zu und berücksichtigte dabei, dass der Patient über 7 Tage eine sehr unangenehme und schmerzhafte Behandlung (Peniseinlage) über sich ergehen lassen musste und erst nach 6 Wochen wiederhergestellt war. 4.602 € (damals 9.200 DM) erkannte das Landgericht Limburg bereits im Jahr 1993 (Akz. 2 O 260/93) einem Mann für eine Penisverletzung in Form einer schweren Prellung mit posttraumatischer Phimosebildung zu, die operativ behandelt werden musste. Das Landgericht wertete die „psychische Beeinträchtigung des Sexuallebens“ als erschwerend und schmerzensgelderhöhend. 16.000 € sprach das Oberlandesgericht Hamburg am 30.01.2004 (Aktz. 1 U 25/03) einem 28. Mann zu, der sich einer Operation zur Penisverlängerung unterzogen hatte. Der Penis wurde mit Silikonschläuchen behandelt und erigierte nach der missglückten Operation nicht mehr spontan. Penis – vollständig Zu einem vollständigen Penisverlust liegen keine Urteile vor, aber einem solchen Verlust sehr nahe kommt folgender Fall: 25.000 € sprach das Oberlandesgericht Nürnberg bereits im Jahre 1986 (Aktz. 3 U 2021/84) einem 45jährigen Mann zu, der sich wegen Erektionsproblemen eine Penisprothese implantieren ließ, was jedoch misslang. Das Gericht berücksichtigte natürlich die bereits vorhandene Vorschädigung, sah es aber dennoch als angemessen an, dem Kläger 25.000 € (damals 50.000 DM) für die nun dauerhaften Folgen (Penisgefühllosigkeit, totaler Erektionsverlust) der kontraindizierten Operation zuzusprechen. Hodensack / Hodenquetschung 1.000 € erhielt ein Fünfjähiger, der an einem schlecht abgesicherten Leiterwagen herumgeklettert, abgerutscht war und sich an einem Metallhaken eine Hodensackverletzung zugezogen hatte. Die schmerzhafte Verletzung musste über mehrere Wochen behandelt werden. Landgericht Osnabrück. Urteil vom 11.2.2004 Aktz. 2 S 841/03. 2.500 € erhielt ein junger Fußballspieler für einen bekanntermaßen extrem schmerzhaften Tritt in den Unterleib mit Hodenquetschung. Den Tritt hatte ihm nach dem Abpfiff ein Spieler der gegnerischen Mannschaft zugefügt. Amtsgericht Wilhelmshaven Urteil vom 8.5.2001 Aktz. 6 C 1016/99. 2.500 € (damals 5.000 DM) erhielt ein Mann für den Biss eines Wachhundes in seinen Hodensack. Er musste 10 Tage ins Krankenhaus und behielt ein Taubheitsgefühl am Hodensack zurück. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.4.1997, Aktz. 19 U 32/95. Hoden – einer 14.000 € erhielt ein 13jähriger Junge für den Verlust seines rechten Hodens. Er wurde ihm wegen eines groben Behandlungsfehlers (Ärztepfusch) abgenommen. Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 14.11.2001 Aktz. 1 U 12/01. 18.000 € erhielt ein 16jähriger junger Mann in einem vergleichbaren Fall. Auch hier kam es wegen Ärztepfusch zur Entfernung – diesmal des linken – Hodens. Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.1.2002 Aktz. 5 U 85/01. 30.000 € sprach das Landgericht Chemnitz (Urteil vom 26.1.2007 Aktz. 4 O 243/04) einem Tischler zu. Auch ihm war ein Hoden entfernt worden; zudem litt er unter Samentransportstörungen aus dem verbliebenen Hoden und war somit auf Dauer zeugungsunfähig. Hoden – beide 80.000 € sprach das Landgericht Bielefeld einem 58jährigen Mann für den Verlust beider Hoden zu, sie waren ihm in gefesseltem Zustand mit einem scharfen Messer abgeschnitten worden, da der Täter davon ausgegangen war, der 58-Jährige habe seine Tochter missbraucht. Der Täter wurde zu 6 Jahren Freiheitsstrafe und der Zahlung des oben genannten Schmerzensgeldes verurteilt. Prostata 50.000 € sprach das Oberlandesgericht München (Urteil vom 25.9.2008 Aktz. 1 U 3198/07) einem 55jährigen Mann zu, der nach einer misslungenen Prostataoperation seine Ejakulationsfähigkeit verlor und zudem auf Dauer unter einer vollständigen erektilen Dysfunktion – die seine Ehe nachhaltig belastet – und einer leichten Harninkontinenz litt. Potenz 100.000 € erhielt ein 38jähriger Mann (Landgericht Köln, Urteil vom 6.9.2006 Aktz. 25 O 346/02) für die Folgen einer misslungenen Bandscheibenoperation. Der Patient litt anschließend dauerhaft unter erektiler Impotenz und musste sich wegen der psychischen Folgen einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen und 4 Jahre Antidepressiva schlucken. Sonstige Verletzungen im Zusammenhang mit diesem Thema: Vernichtung einer Spermakonserve: Einen sehr interessanten Sachverhalt hatte der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1994, 127) im Jahr 1994 zu entscheiden. Damals begehrte der 31jährige zeugungsunfähige Kläger 25.000 DM Schmerzensgeld, weil eine von ihm – noch zu Zeiten seiner Zeugungsfähigkeit vorsorglich – abgegebene Samenkonserve vernichtet worden war. Da das eingefrorene Sperma „endgültig vom Körper des Rechtsträgers getrennt“ war, tat sich der BGH mit einer Begründung schwer, sprach aber dann dennoch dem Kläger auf der Basis einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts den gewünschten Betrag zu. Fehlende Aufklärung / Verlust der Option einer vorsorglichen Samenspende: Auch hierfür wurde bereits ein Schmerzensgeld zuerkannt. Der Kläger, der durch eine Chemotherapie zeugungsunfähig worden war, hätte – so das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 26.4.2002 Aktz. 25 U 120/01) – vom behandelnden Arzt darüber aufgeklärt werden müssen, dass er dennoch Vater werden könne, indem er vor der Chemo eine Samenspende abgibt. Da diese Aufklärung durch den Arzt nicht erfolgt war, schied nach der Chemo diese Möglichkeit endgültig aus. Deshalb musste der Arzt 3.750 € an den Kläger zahlen. Lesetipp: Andreas Slizyk Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 9. Auflage 2013, ISBN 978-3-406-63965-4 Andreas Slizyk Guter Rat zum Schmerzensgeld, 3. Auflage 2008, ISBN 978-3-423-05659-5 erektile DysfunktionGerichtHodenHoden VerletzungHodengrößeImpotenzKronjuwelenPenis VerletzungPenisverletzungPotenzSamenkonserveSchadensersatzSchadensersatz PenisSchmerzensgeldVorhaut vorheriger Beitrag 10 x Knutschen nächster Beitrag Aus die Laus – keine Haare, keine Tierchen! Verwandte Beiträge Steckbrief: Zahlen & Fakten über die Hoden Heute schon krankgesurft? Umfrage: Sind Sie ein Vorsorge-Muffel? Erektionsstörungen – das sollte man wissen Zahlen, die die Welt bedeuten 20.000 Liter Schweiß