Vorhaut vor Gericht von menscore 23. März 2012 geschrieben von menscore Fachliche Beratung: NEIN Das tut schon weh: Die Vorhaut eines 14-Jährigen ist in die deutsche Rechtsgeschichte eingegangen. Der Junge hatte nach einem Zechgelage mit Freunden dem Ruf der Natur nachgegeben und sich am Straßenrand Erleichterung verschaffen wollen. Doch als Scheinwerferlicht ein herannahendes Auto ankündigte, verstaute der Junge rasch seinen Penis, zog den Reißverschluss seiner Hose zu – und prompt war die Vorhaut eingeklemmt, wie die Rechtsanwaltskanzlei Blaufelder in Ludwigsburg in ihrem Blog mitteilt. Da half kein Ziehen und kein Zerren. Der junge Zecher musste ins Krankenhaus eingeliefert und chirurgisch von der Hose getrennt werden. Dabei verlor er nicht nur die gute Jeans, sondern auch einen großen Teil seiner Vorhaut, was wiederum seine Eltern auf den Plan rief. Begründet mit der Sorge um das spätere Sexleben des Jungen und der Tatsache, dass der Unfall nach dem Genuss von illegal an den Jungen verkauften alkoholischen Getränken passiert war, forderten die Eltern für ihren zwangsbeschnittenen Sohn 5.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg: Es gibt kein Geld, weil selbst ein nüchterner Mann imstande sei, sich unüberlegt und in Hektik die Vorhaut im Reißverschluss einzuklemmen. Das sei ganz unabhängig davon, dass der Alkohol dem Minderjährigen gar nicht hätte verkauft werden dürfen. Autsch! VorhautVorhaut einklemmen vorheriger Beitrag Vorsicht im Stoßverkehr – und andere Erkenntnisse nächster Beitrag 11 Abwehrstrategien gegen Liebestöter