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Penisverlängerung kann Kassenleistung sein

von menscore

Wenn der Penis derart klein ist, dass er seine natürlichen Aufgaben nicht wahrnehmen kann (z.B. bei 3 cm erigierter Länge), also eine medizinische Indikation zur Vergrößerung vorliegt, könnte eine Leistungspflicht der Krankenversicherung gegeben sein. Wer Probleme hat den Beischlaf zu vollziehen oder Kinder zu zeugen, dem kann ein Urologe helfen. Dieser kann die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen.

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