Penisverlängerung kann Kassenleistung sein von menscore 17. August 2011 geschrieben von menscore Wenn der Penis derart klein ist, dass er seine natürlichen Aufgaben nicht wahrnehmen kann (z.B. bei 3 cm erigierter Länge), also eine medizinische Indikation zur Vergrößerung vorliegt, könnte eine Leistungspflicht der Krankenversicherung gegeben sein. Wer Probleme hat den Beischlaf zu vollziehen oder Kinder zu zeugen, dem kann ein Urologe helfen. Dieser kann die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen. PenisverlängerungZeugungsfähigkeit vorheriger Beitrag Ein Waschgang mit Seife ist die erste Maßnahme gegen HIV nächster Beitrag Jeder 5. deutsche Penis ist zu dünn Verwandte Beiträge Erektionshärte steigern – Mit diesen Übungen Steckbrief: Zahlen & Fakten über die Hoden Wenige Frauen bevorzugen beschnittene Männer Erektionsstörungen durch schlechten Schlaf Wann hilft eine Versicherung bei Sex-Unfällen? Tipps für ein gesünderes Leben – mit Sofortwirkung